Veröffentlicht: 02. September 2026· Zuletzt aktualisiert: 02. September 2026  Autor: Sebastian Fiedler 
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.

CFD Steuererklärung: CFD-Gewinne und Verluste richtig versteuern

Wer mit CFDs handelt und Gewinne erzielt, muss sich auch mit deren steuerlicher Behandlung beschäftigen. Besonders wichtig wird die CFD-Steuererklärung, wenn das Trading über einen ausländischen Broker erfolgt, der keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehält.

CFDs gelten für Privatanleger steuerlich grundsätzlich als Termingeschäfte. Gewinne gehören damit regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Bundesministerium der Finanzen nennt Contracts for Difference ausdrücklich als Termingeschäfte im Sinne der steuerlichen Regelungen.

Ob ein Trader seine CFD-Geschäfte selbst in der Steuererklärung eintragen muss, hängt jedoch unter anderem davon ab, ob bereits ein deutscher Steuerabzug erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt den privaten CFD-Handel einer in Deutschland steuerpflichtigen Person. Werden die Geschäfte steuerlich einem Gewerbebetrieb oder einer anderen Einkunftsart zugerechnet, können andere Regeln gelten. Der Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

CFD-Steuererklärung: Das Wichtigste in Kürze

Für private Trader gelten im Grundsatz folgende Punkte:

  • CFD-Gewinne zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • CFDs werden steuerlich als Termingeschäfte behandelt.
  • Der besondere Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent.
  • Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Ohne Kirchensteuer ergibt sich dadurch grundsätzlich eine Belastung von 26,375 Prozent, soweit keine Freibeträge oder Verlustverrechnungen greifen.
  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten.
  • Führt der Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer ab, müssen steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung erklärt werden.
  • Die frühere besondere 20.000-Euro-Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte wurde aufgehoben.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Viele ältere Artikel über CFD-Steuern beschreiben noch eine Rechtslage, die heute nicht mehr gilt.

Müssen CFD-Gewinne versteuert werden?

Ja. Gewinne aus dem privaten CFD-Handel sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig.

Die steuerliche Grundlage findet sich insbesondere in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG. Dort werden Gewinne aus Termingeschäften erfasst, bei denen der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen von einer veränderlichen Bezugsgröße abhängigen Geldbetrag oder Vorteil erhält.

Genau dieses Prinzip liegt einem CFD zugrunde: Der Trader erwirbt den Basiswert – beispielsweise eine Aktie oder einen Aktienindex – nicht unmittelbar, sondern handelt die Wertveränderung zwischen Eröffnung und Schließung der Position.

Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass zu den Termingeschäften unter anderem Optionen, Swaps, Forwards, Futures und Contracts for Difference (CFDs) gehören.

Entscheidend ist dabei grundsätzlich das steuerlich realisierte Ergebnis. Ein lediglich zwischenzeitlich vorhandener Buchgewinn einer noch offenen CFD-Position ist nicht mit einem bereits realisierten Gewinn gleichzusetzen.

Wie hoch sind die Steuern auf CFD-Gewinne?

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt nach § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich der besondere Steuersatz von 25 Prozent. Darauf wird gegebenenfalls Solidaritätszuschlag erhoben. Hinzukommen kann Kirchensteuer.

Ohne Kirchensteuer ergibt sich grundsätzlich:

Steuer Höhe
Einkommensteuer auf Kapitalerträge 25 %
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Einkommensteuer
Effektive Belastung ohne Kirchensteuer 26,375 %
Kirchensteuer gegebenenfalls zusätzlich

Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch jeder CFD-Gewinn mit 26,375 Prozent belastet wird.

Zuvor können beispielsweise verrechenbare Verluste und der noch verfügbare Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Dieser beträgt gemäß § 20 Abs. 9 EStG 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise insgesamt 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten.

Günstigerprüfung bei niedrigem persönlichen Steuersatz

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge, kann außerdem eine Günstigerprüfung beantragt werden.

Nach § 32d Abs. 6 EStG prüft das Finanzamt dann, ob die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die normale tarifliche Einkommensteuer zu einer niedrigeren Gesamtsteuer führt. Der Antrag gilt einheitlich für die betreffenden Kapitalerträge.

Wann müssen CFDs in der Steuererklärung angegeben werden?

Hier muss vor allem zwischen einem Broker mit deutschem Steuerabzug und einem Broker ohne deutschen Steuerabzug unterschieden werden.

CFD-Broker mit deutschem Steuerabzug

Behält eine inländische auszahlende Stelle die Kapitalertragsteuer bereits korrekt ein, ist die Steuer auf die betreffenden Kapitalerträge grundsätzlich bereits abgeführt.

Eine zusätzliche Erklärung über die Anlage KAP kann trotzdem sinnvoll oder erforderlich sein, beispielsweise wenn:

  • Verluste zwischen verschiedenen Banken verrechnet werden sollen,
  • der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig berücksichtigt wurde,
  • der Steuerabzug überprüft werden soll oder
  • eine Günstigerprüfung beantragt wird.

CFD-Broker ohne deutschen Steuerabzug

Anders sieht es aus, wenn der Broker die deutsche Steuer nicht automatisch einbehält.

§ 32d Abs. 3 EStG schreibt vor, dass steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.

Das betrifft in der Praxis häufig Konten bei ausländischen Brokern.

Wichtig ist allerdings: Ausländischer Broker bedeutet nicht automatisch, dass niemals deutscher Steuerabzug erfolgt. Entscheidend ist, wie der konkrete Anbieter für deutsche Kunden steuerlich abrechnet. Maßgeblich sind deshalb die Unterlagen des jeweiligen Brokers.

CFD-Steuererklärung bei einem ausländischen Broker

Handelt ein deutscher Trader über einen Broker ohne deutschen Kapitalertragsteuerabzug, verbleiben realisierte Gewinne zunächst häufig vollständig auf dem Trading-Konto.

Das macht die Gewinne aber nicht steuerfrei.

Sie werden grundsätzlich später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Dieser zeitliche Unterschied kann einen Liquiditätsvorteil erzeugen, ist aber keine dauerhafte Steuerersparnis.

Mehr dazu: Steuerstundung beim Trading über ausländische Broker – was deutsche Trader wissen müssen

Steuerstundung bedeutet nicht Steuerersparnis

Ein CFD-Konto ohne laufenden deutschen Steuerabzug kann unterjährig einen Liquiditäts- beziehungsweise Steuerstundungseffekt erzeugen. Realisierte Gewinne verbleiben zunächst vollständig auf dem Handelskonto und können weiter für das Trading eingesetzt werden.

Die Steuerpflicht verschwindet dadurch jedoch nicht.

Wer bei einem Broker ohne deutschen Steuerabzug größere Gewinne erzielt und bereits während des Jahres Geld vom Trading-Konto auszahlt, sollte deshalb auch die spätere Steuerzahlung im Blick behalten.

Als vorsichtige Liquiditätsplanung kann es sinnvoll sein, beispielsweise rund 30 Prozent der noch unversteuerten realisierten Nettogewinne auf einem separaten Konto zurückzulegen. Die 30 Prozent stellen keinen eigenen Steuersatz dar, sondern dienen lediglich als Sicherheitspuffer für die später festgesetzte Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Entscheidend sind dabei die realisierten steuerlichen Gewinne und Verluste – nicht die Höhe einer Auszahlung vom Brokerkonto.

Erzielt ein Trader beispielsweise insgesamt 10.000 Euro an noch unversteuerten Nettogewinnen, könnte er vorsorglich etwa 3.000 Euro für eine mögliche spätere Steuerzahlung reservieren. Die tatsächlich geschuldete Steuer kann aufgrund von Verlustverrechnung, Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und der persönlichen steuerlichen Situation davon abweichen.

CFDs in der Anlage KAP: Wo werden CFD-Gewinne eingetragen?

Kapitalerträge, für die kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist, werden grundsätzlich über die Anlage KAP erklärt.

Die Anlage KAP enthält dafür einen eigenen Abschnitt für:

Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Für die Einkommensteuererklärung 2025 betrifft dieser Bereich die Zeilen 18 ff. Ausländische Kapitalerträge werden grundsätzlich im Bereich der ausländischen Kapitalerträge erfasst.

Welche Unterlagen werden für die CFD-Steuererklärung benötigt?

Bei einem ausländischen CFD-Broker sollten Trader ihre Jahresunterlagen sorgfältig aufbewahren.

Typischerweise relevant sind:

  • Jahresabrechnung beziehungsweise Annual Statement,
  • Übersicht der realisierten CFD-Gewinne,
  • Übersicht der realisierten CFD-Verluste,
  • Transaktionshistorie,
  • ausgewiesene Provisionen und Transaktionskosten,
  • gegebenenfalls Finanzierungskosten beziehungsweise weitere vertragliche Zahlungsströme,
  • bereits einbehaltene Steuern,
  • gegebenenfalls Angaben zu Fremdwährungen.

Nicht jeder Broker stellt eine deutsche Steuerbescheinigung bereit. Oft gibt es stattdessen eine Annual Tax Summary, ein Realized-P&L-Statement oder eine allgemeine Jahresabrechnung.

ELSTER weist bei Kapitalerträgen aus ausländischen Instituten darauf hin, dass entsprechende Erträgnisaufstellungen grundsätzlich aufbewahrt und auf Aufforderung des Finanzamts vorgelegt werden können.

Aus eigener Erfahrung kann ein Annual Statement beziehungsweise eine Erträgnisaufstellung eine wichtige Grundlage für die eigenverantwortliche Steuererklärung bei einem ausländischen Broker sein. Darin werden typischerweise die im Kalenderjahr realisierten Gewinne und Verluste sowie weitere steuerlich relevante Angaben zusammengefasst. Aufbau und Bezeichnung der Unterlagen können sich jedoch je nach Broker unterscheiden.

Wer Verluste bei einem Broker ohne inländischen Steuerabzug steuerlich berücksichtigen lassen oder einen verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen möchte, sollte die entsprechenden Verluste in der Steuererklärung nach der für das jeweilige Steuerjahr geltenden Anlage-KAP-Systematik erfassen. Die zugehörigen Abrechnungen beziehungsweise Erträgnisaufstellungen sollten als Nachweis aufbewahrt werden.

☝️ ➡️ Bei CFD-Konten ohne inländischen Steuerabzug sollten Trader sowohl realisierte Gewinne als auch realisierte Verluste vollständig im Rahmen der Steuererklärung angeben.

Wie werden CFD-Gewinne und CFD-Verluste verrechnet?

Bei der Verlustverrechnung hat sich die Rechtslage grundlegend verbessert.

Bis einschließlich der früheren Rechtslage bestanden für Termingeschäfte besondere Beschränkungen. Dadurch konnten Verluste aus CFDs nur eingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden.

Diese Sonderregel wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben.

Nach der aktuellen Fassung des § 20 Abs. 6 EStG existiert der frühere besondere Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte nicht mehr. Das BMF stellt dazu klar, dass sonstige negative Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.

Das bedeutet beispielsweise:

Ein Trader erzielt

  • 80.000 Euro CFD-Gewinne und
  • 60.000 Euro CFD-Verluste.

Nach der aktuellen Rechtslage besteht nicht mehr das frühere Problem, dass lediglich 20.000 Euro dieser Termingeschäftsverluste berücksichtigt werden könnten.

Vereinfacht verbleibt aus den CFD-Geschäften ein steuerliches Ergebnis von 20.000 Euro:

80.000 Euro – 60.000 Euro = 20.000 Euro

vor weiteren steuerlichen Positionen. Auf diese 20000 Euro ist grundsätzlich Kapitalertragsteuer abzuführen, soweit keine weiteren Freibeträge oder Verrechnungspositionen zu berücksichtigen sind.

CFD-Broker mit und ohne automatischen Steuerabzug

Für die Steuererklärung macht es einen erheblichen praktischen Unterschied, ob der CFD-Anbieter die deutsche Kapitalertragsteuer bereits automatisch berücksichtigt oder ob der Trader seine Gewinne später selbst gegenüber dem Finanzamt erklären muss.

Bei deutschen beziehungsweise in Deutschland steuerlich abrechnenden Anbietern erfolgt die Besteuerung grundsätzlich bereits über den Broker. So werden CFD-Gewinne bei comdirect* im steuerlichen Verrechnungssaldo für sonstige Gewinne und Verluste berücksichtigt. Auch ein vorhandener Freistellungsauftrag gilt für den CFD-Handel.

Beim S Broker* erfolgt ebenfalls eine steuerliche Verrechnung der CFD-Ergebnisse mit anderen Anlagegeschäften. Gewinne und Verluste werden damit innerhalb der bei S Broker geführten steuerlichen Verrechnung berücksichtigt.

Auch IG Europe* verfügt für deutsche Kunden über eine inländische Steuerabwicklung. IG führt Verlustverrechnungstöpfe und stellt eine deutsche Jahressteuerbescheinigung aus.

Anders ist die Situation beispielsweise bei XTB*. XTB weist für seine deutsche Niederlassung ausdrücklich darauf hin, dass die Handelskonten rechtlich im Ausland geführt werden und die erzielten Erträge keinem inländischen Steuerabzug unterliegen. Kunden müssen ihre steuerpflichtigen Gewinne und Verluste deshalb selbst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erklären.

 

IG Europe: Optionen und CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 72 % der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

XTB: CFDs sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. 77 % der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Wann wird die Steuer beim CFD-Broker abgezogen?

CFD-Anbieter Automatischer deutscher Steuerabzug Steuerabwicklung für deutsche Privatkunden Zeitpunkt
comdirect ✅ Ja automatischer deutscher Steuerabzug und steuerliche Verlustverrechnung über Nacht zum nächsten Handelstag
S Broker ✅ Ja deutsche Steuerabwicklung und Verrechnung mit anderen Kapitalanlagen laufende steuerliche Verrechnung; exakter Buchungszeitpunkt nicht eindeutig dokumentiert
IG Europe ✅ Ja deutsche Steuerabwicklung, Verlustverrechnung und Jahressteuerbescheinigung bei steuerpflichtigen realisierten Erträgen; exakter Buchungszeitpunkt öffentlich nicht eindeutig angegeben
XTB ❌ Nein kein inländischer Steuerabzug; Erklärung durch den Kunden Kunde erklärt die Erträge selbst

Bei einem CFD-Anbieter mit deutschem Steuerabzug wird die Kapitalertragsteuer grundsätzlich im Rahmen der steuerlichen Kontoführung des Brokers berücksichtigt. Der genaue Zeitpunkt der Belastung kann sich jedoch je nach Anbieter unterscheiden.

Bei comdirect erfolgt der Steuerabzug auf steuerpflichtige CFD-Gewinne beispielsweise über Nacht zum nächsten Handelstag. Bei anderen Anbietern kann die technische Verbuchung anders organisiert sein.

Wer wissen möchte, wie viel Kapital nach einem Gewinn tatsächlich unmittelbar für weitere Trades zur Verfügung steht, sollte deshalb vor der Kontoeröffnung direkt beim jeweiligen Broker erfragen, ob ein automatischer deutscher Steuerabzug erfolgt und zu welchem Zeitpunkt die Steuer auf realisierte Gewinne dem Konto belastet wird.

Auch die Behandlung von Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und Kirchensteuer sollte bei Bedarf vorab geklärt werden, da sich die konkrete steuerliche Kontoführung zwischen den Anbietern unterscheiden kann.

CFD-Verluste können aber nicht mit dem Arbeitslohn verrechnet werden

Die Abschaffung der Sondergrenze bedeutet nicht, dass CFD-Verluste mit sämtlichen Einkünften verrechnet werden dürfen.

§ 20 Abs. 6 EStG bestimmt weiterhin, dass Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit Einkünften anderer Einkunftsarten ausgeglichen werden können.

Ein CFD-Verlust kann damit beispielsweise nicht ohne Weiteres einen steuerpflichtigen Arbeitslohn oder Mieteinnahmen reduzieren.

Innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen bestehen dagegen inzwischen deutlich weitergehende Verrechnungsmöglichkeiten.

Eine wichtige Sonderregel bleibt für Aktienverluste bestehen: Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen weiterhin grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.

Beispiel: CFD-Gewinne beim ausländischen Broker versteuern

Ein vereinfachtes Beispiel:

Ein Trader mit Wohnsitz in Deutschland handelt bei einem ausländischen CFD-Broker, der keine deutsche Kapitalertragsteuer abführt.

Im Jahr erzielt er:

Position Betrag
realisierte CFD-Gewinne 12.000 €
realisierte CFD-Verluste −5.000 €
verbleibendes CFD-Ergebnis 7.000 €

Unterstellen wir zur Vereinfachung, dass der Sparer-Pauschbetrag bereits durch andere Kapitalerträge vollständig ausgeschöpft wurde und keine weiteren verrechenbaren (Verlust-) Positionen vorhanden sind.

Dann ergibt sich ohne Kirchensteuer vereinfacht:

25 % von 7.000 Euro = 1.750 Euro Kapitalertragsteuer

Hinzu kommt:

5,5 % Solidaritätszuschlag auf 1.750 Euro = 96,25 Euro

Damit beträgt die Belastung in diesem vereinfachten Beispiel:

1.846,25 Euro

Der Broker hat davon während des Jahres nichts abgezogen. Der Trader muss die entsprechenden Kapitalerträge deshalb selbst in seiner Einkommensteuererklärung erklären.

Das ist zugleich der Grund, warum beim Handel über bestimmte Auslandsbroker ein zeitlicher Liquiditätseffekt entstehen kann: Die Steuer wird nicht nach jedem profitablen Trade unmittelbar vom Trading-Konto abgezogen.

Müssen auch CFD-Verluste in der Steuererklärung angegeben werden?

Gerade bei einem ausländischen Broker kann es sinnvoll und erforderlich sein, Verluste gegenüber dem Finanzamt zu erklären, wenn diese steuerlich berücksichtigt oder für spätere Jahre festgestellt werden sollen.

Das Finanzamt erhält solche Informationen bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug regelmäßig nicht automatisch auf dieselbe Weise wie bei einer deutschen Bank.

Wer einen steuerlich relevanten Verlustvortrag erreichen möchte, sollte die entsprechenden Verluste deshalb nicht einfach ignorieren.

Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen können nach § 20 Abs. 6 EStG grundsätzlich in folgende Veranlagungszeiträume übertragen und dort innerhalb der gesetzlichen Grenzen mit Kapitalerträgen verrechnet werden.

Aus Gründen der Steuerehrlichkeit und zur Vermeidung von steuerrechtlichen Irritationen sollten insgesamt die getätigten Handelsgeschäfte, ob Gewinne oder Verluste, beim Finanzamt transparent angegeben werden. 

Werden CFD-Gewinne erst bei einer Auszahlung vom Broker steuerpflichtig?

Nein. Die Auszahlung vom Trading-Konto auf das eigene Girokonto ist grundsätzlich nicht der entscheidende steuerliche Vorgang.

Ein Trader kann also nicht dadurch die Besteuerung vermeiden, dass er realisierte Gewinne auf dem Brokerkonto belässt.

Entscheidend ist grundsätzlich die steuerliche Realisierung beziehungsweise der Zufluss des Ergebnisses aus den Geschäften, nicht die spätere Überweisung des bereits vorhandenen Guthabens auf das eigene Bankkonto.

Das ist gerade beim ausländischen Broker ein häufiger Denkfehler.

Deutscher oder ausländischer CFD-Broker: steuerlicher Unterschied

Der grundlegende Steuersatz hängt nicht einfach davon ab, in welchem Land der Broker sitzt.

Brokerkonstellation Typische steuerliche Praxis
deutscher Steuerabzug Steuer wird häufig direkt berücksichtigt
kein deutscher Steuerabzug Trader muss Erträge regelmäßig selbst erklären
Verluste bei mehreren Instituten Verrechnung über Steuererklärung kann erforderlich sein

FAQ zur CFD-Steuererklärung

Muss ich CFD-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Wenn auf steuerpflichtige CFD-Gewinne kein deutscher Kapitalertragsteuerabzug erfolgt ist, müssen diese grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. § 32d Abs. 3 EStG enthält dafür eine ausdrückliche Erklärungspflicht.

Welche Steuer fällt auf CFD-Gewinne an?

Für private Kapitaleinkünfte gilt grundsätzlich ein besonderer Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung grundsätzlich 26,375 Prozent, bevor individuelle Freibeträge und Verlustverrechnungen berücksichtigt werden.

Wo werden CFDs in der Steuererklärung eingetragen?

CFD-Erträge ohne deutschen Steuerabzug werden grundsätzlich über die Anlage KAP erklärt. Bei ausländischen Brokern ist insbesondere der Bereich für ausländische Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug relevant. Die konkreten Zeilennummern sollten für das jeweilige Steuerjahr überprüft werden.

Gilt für CFD-Verluste noch die 20.000-Euro-Grenze?

Nein. Die besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben und ist auch in offenen Altfällen nicht mehr anzuwenden.

Kann ich CFD-Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnen?

Nach der aktuellen Rechtslage gehören CFD-Verluste nicht mehr in den früheren beschränkten Termingeschäfts-Verlustkreis. Sie können grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Regeln für Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden. Verluste aus Kapitalvermögen können jedoch nicht beliebig mit anderen Einkunftsarten wie Arbeitslohn oder Vermietungseinkünften verrechnet werden.

Muss ich bei einem deutschen CFD-Broker eine Anlage KAP abgeben?

Nicht zwangsläufig. Wurde die Steuer bereits korrekt durch eine inländische auszahlende Stelle einbehalten, ist eine zusätzliche Erklärung häufig nicht notwendig. Sie kann aber beispielsweise für eine Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Instituten, eine Überprüfung des Steuerabzugs oder die Günstigerprüfung erforderlich oder sinnvoll sein.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich den CFD-Gewinn nicht auszahle?

Das bloße Belassen eines bereits realisierten CFD-Gewinns auf dem Brokerkonto verhindert die Besteuerung grundsätzlich nicht. Entscheidend ist nicht die Überweisung auf das Girokonto, sondern die Realisierung der Gewinne im Tradingkonto.