Veröffentlicht: 15. März 2025 · Zuletzt aktualisiert: 15. März 2025
Autor: S. Fiedler 
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar.


Disclaimer/Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung, keine rechtliche Beratung und keine Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung von CFDs, Futures und anderen Termingeschäften hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Brokerstruktur, steuerlichem Wohnsitz, Kontoart und persönlicher Situation (gewerblich/privat). Für verbindliche Aussagen im Einzelfall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Im Folgenden wird auf den privaten Handel mit Termingeschäften Bezug genommen. 

Stand der Hinweise: Steuerjahr/Formularlogik können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen ELSTER-Hinweise und die individuelle steuerliche Einordnung.

Steuerstundung beim Trading über ausländische Broker – was deutsche Trader wissen müssen

Kurzüberblick

Wer über ausländische Broker CFDs oder Futures handelt, profitiert häufig davon, dass kein deutscher Kapitalertragsteuerabzug direkt beim Broker erfolgt. Das kann unterjährig die Liquidität erhöhen, weil Gewinne zunächst vollständig auf dem Trading-Konto verbleiben. Steuerfrei sind diese Gewinne deshalb aber nicht. Sie müssen grundsätzlich im Rahmen der Steuererklärung erklärt werden, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Das gilt im Grundsatz nicht nur für Gewinne, sondern auch für steuerlich relevante Verluste. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, werden regelmäßig über die Anlage KAP erklärt; ELSTER weist dafür beim Formular 2024 den Abschnitt Zeilen 18 bis 26a aus.

Warum das Thema für aktive Trader so wichtig ist

Der große Unterschied liegt oft nicht in der Steuerhöhe, sondern im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Bei einer inländischen auszahlenden Stelle wird Kapitalertragsteuer häufig direkt einbehalten. Bei vielen ausländischen Brokern fehlt dieser inländische Steuerabzug, sodass die Besteuerung erst im Rahmen der Veranlagung greift. ELSTER beschreibt dafür bei der Anlage KAP den Abschnitt für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug; beim Formular 2024 betrifft das die Zeilen 18 bis 26a.

Für aktive Trader ist das relevant, weil sich dadurch unterjährig ein Liquiditätsvorteil ergeben kann. Dieser Vorteil ist aber keine Steuerersparnis, sondern nur eine zeitliche Verschiebung der steuerlichen Belastung.

Grundprinzip: Gewinne aus CFDs und Futures sind steuerlich nicht „frei“

Gewinne aus CFDs und Futures sind für Privatanleger in Deutschland grundsätzlich steuerlich relevant. Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung werden Termingeschäfte steuerlich den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Maßgeblich ist also nicht, ob der Broker in Deutschland, Zypern, Irland oder den USA sitzt, sondern ob die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind und ob bereits ein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde.

Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) behandelt Termingeschäfte im Rahmen der Einzelfragen zur Abgeltungsteuer weiterhin im Kontext der Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Die Abgeltungsteuer beträgt grundsätzlich 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Kapitalerträgen ohne inländischen Steuerabzug setzt das Finanzamt die Steuer im Veranlagungsverfahren fest. ELSTER erläutert diesen Bereich ausdrücklich in der Anlage KAP für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug.

Was mit „Steuerstundung“ beim Trading gemeint ist

Im Trading-Alltag wird häufig von einer „Steuerstundung“ gesprochen, wenn während des laufenden Jahres kein automatischer Kapitalertragsteuerabzug erfolgt und die Steuer erst später über die Einkommensteuerveranlagung festgesetzt wird. Gemeint ist damit keine formelle Steuerstundung im engeren Sinne, sondern eine zeitlich spätere steuerliche Erfassung.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Gewinne verbleiben zunächst vollständig auf dem Trading-Konto,

  • die Steuer wird häufig erst mit der Steuererklärung bzw. dem späteren Steuerbescheid liquiditätswirksam,

  • dadurch entsteht unterjährig ein Liquiditätsvorteil.

Dieser "Vorteil" ist aber keine Steuerersparnis, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. Die Steuerpflicht verschwindet nicht, sondern wird lediglich später erfüllt.

Gerade darin liegt die Chance, aber auch das Risiko. Wer diesen Liquiditätsvorteil nutzt, sollte Rücklagen für die spätere Steuerzahlung bilden. Sonst kann aus dem vermeintlichen Vorteil schnell ein Nachteil werden.

Deutsche Broker versus ausländische Broker

Bei Kapitalerträgen mit inländischem Steuerabzug sieht ELSTER die Zeilen 7 bis 15 der Anlage KAP vor. Für Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, verweist ELSTER dagegen auf die Zeilen 18 bis 26a.

Für die Praxis heißt das vereinfacht:

Bei inländischen Instituten

  • erfolgt oft ein direkter Steuerabzug

  • die Liquidität sinkt sofort um die abgeführte Steuer

  • der organisatorische Aufwand ist meist geringer

Bei vielen ausländischen Brokern

  • erfolgt häufig kein inländischer Steuerabzug

  • die Versteuerung wird in die Steuererklärung verlagert

  • die Eigenverantwortung für Dokumentation und Meldung steigt deutlich

Wichtig ist dabei die Formulierung „bei vielen ausländischen Brokern“ und nicht „immer“. Steuerfragen hängen immer auch von der konkreten Ausgestaltung ab.

Gewinne und Verluste sollten dem Finanzamt vollständig erklärt werden

Wer über ausländische Broker handelt, sollte steuerlich relevante Gewinne und Verluste vollständig dokumentieren und ordnungsgemäß erklären. Das gilt auch dann, wenn der Broker selbst keine deutsche Kapitalertragsteuer abführt. Nur weil ein ausländischer Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehält, entbindet das nicht von der Pflicht, steuerlich relevante Ergebnisse vollständig anzugeben.

Ein Verschweigen von Trading-Konten oder Ergebnissen ist steuerlich riskant und regelmäßig keine sinnvolle Strategie – unter anderem auch wegen internationaler Informationsaustauschverfahren wie dem CRS. Das BZSt beschreibt den Common Reporting Standard ausdrücklich als internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken.

Das gilt auch dann, wenn im betreffenden Jahr per Saldo ein Verlust entstanden ist. Verluste können steuerlich nur dann sinnvoll berücksichtigt oder festgestellt werden, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert und erklärt werden.

Wo Gewinne und Verluste in der Steuererklärung auftauchen

Bei ausländischen Brokern ohne inländischen Steuerabzug erfolgt die Erklärung regelmäßig über die Anlage KAP im Abschnitt für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug. Die genaue Zuordnung innerhalb des Formulars hängt vom Steuerjahr, von der Art der Erträgnisaufstellung und von der konkreten steuerlichen Einordnung ab. ELSTER weist für 2024 die Zeilen 18 bis 26a aus; bei früheren Formularjahren konnten die Zeilenangaben abweichen.

Wer mit ausländischen Brokerreports arbeitet, sollte die Eintragung deshalb anhand der aktuellen ELSTER-Hinweise oder gemeinsam mit einem Steuerberater prüfen. Eine starre Aussage wie „immer Zeile X“ ist hier oft zu pauschal.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung 2021 bis 2024: warum sie für Trader so problematisch war

Zwischen 2021 und 2024 galt für Verluste aus Termingeschäften eine besondere Beschränkung. Nach der damaligen Rechtslage konnten solche Verluste nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden. Außerdem war die Verrechnung nicht frei mit allen Kapitalerträgen möglich, sondern nur innerhalb des speziellen gesetzlichen Rahmens für diese Geschäfte. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat dazu 2024 erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

 

Das konnte zu wirtschaftlich absurden Ergebnissen führen. Ein typisches Problem war:

  • hohe Bruttogewinne aus einzelnen Trades,

  • ebenso hohe oder noch höhere Verluste aus anderen Trades,

  • wirtschaftlich kaum oder kein echter Jahresüberschuss,

  • steuerlich aber dennoch eine erhebliche Belastung.

Der Grund war, dass die Verlustverrechnung gesetzlich künstlich begrenzt war. Dadurch konnte die steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich höher ausfallen als das tatsächlich verbleibende Ergebnis. Der BFH verweist in seinem Beschluss selbst auf Fälle, in denen trotz hoher Verluste eine erhebliche steuerliche Belastung verbleiben konnte.

Vereinfachtes Beispiel: Erzielt ein privater Trader im Kalenderjahr 100.000 Euro Gewinne aus Termingeschäften und 80.000 Euro Verluste aus anderen Termingeschäften, verbleibt wirtschaftlich ein Nettoergebnis von 20.000 Euro. Nach der damaligen Rechtslage durften jedoch nur 20.000 Euro Verluste im jeweiligen Jahr verrechnet werden. Steuerlich wäre damit ein Gewinn von 80.000 Euro anzusetzen gewesen. Bei einer stark vereinfachten Rechnung mit 25 % Kapitalertragsteuer hätte allein daraus eine Steuerbelastung von 20.000 Euro resultieren können, obwohl wirtschaftlich nur 20.000 Euro Überschuss verblieben wären. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Was seit 2025 gilt

Das BMF nennt für 2025 ausdrücklich die Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte. Die Verluste seien wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Außerdem ist die alte Regelung auf offene Fälle nicht mehr anzuwenden.

Das ist für Trader ein großer Unterschied, weil die steuerliche Betrachtung wieder stärker dem wirtschaftlichen Jahresergebnis folgt.

Der Liquiditätsvorteil ist nur dann ein Vorteil, wenn Rücklagen gebildet werden

Wer bei einem ausländischen Broker keine automatische Steuerabführung hat, sieht zunächst mehr freies Kapital im Konto. Das fühlt sich wie ein Vorteil an. Praktisch kann es sinnvoll sein, aus ausgezahlten Gewinnen vorsorglich einen spürbaren Liquiditätspuffer zurückzulegen. Eine pauschale Reserve von etwa 30 % kann als konservativer Sicherheitsabschlag dienen, ist aber keine allgemeingültige Steuerquote. Die tatsächliche Belastung hängt vom Einzelfall ab, etwa von Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuerpflicht und weiteren Faktoren.

Sonst drohen:

  • unangenehme Nachzahlungen,

  • Liquiditätsengpässe,

  • im Folgejahr zusätzliche Vorauszahlungen,

  • psychologischer Druck, weil „eigentlich schon verplantes“ Geld doch noch ans Finanzamt abgeführt werden muss.

Für wen ist dieses Modell eher geeignet – und für wen nicht?

Eher geeignet ist es für Trader, die:

  • ihre Buchführung sauber organisieren,

  • Steuerrücklagen rechtzeitig aus ausgezahlten Gewinnen bilden, solange die Gesamtperformance auf dem Tradingkonto auf Jahressicht positiv ist,

  • Jahresauswertungen nachvollziehbar dokumentieren,

  • ihre Steuererklärung zuverlässig und vollständig vorbereiten.

Weniger geeignet ist es für Trader, die:

  • ihre Reports kaum auswerten bzw. nicht in Eigenverantwortung beim Broker anfordern wollen,

  • Steuerpflichten „später mal“ klären wollen,

Wie Privatanleger CFDs handeln können - CFD Broker ohne automatischen Steuerabzug

Wer sich nach dem Lesen dieses Artikels einen Überblick verschaffen möchte, wo CFDs praktisch handelbar sind, kann sich unter anderem den Anbieter XTB* ansehen. XTB ist ein regulierter Broker, über den verschiedene Anlageklassen gehandelt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • CFDs auf Devisen, Indizes, Rohstoffe, Kryptowährungen, Aktien und ETFs

  • Aktien & ETFs (inkl. ETF‑Sparplänen sowie Teilaktien/-ETFs)

  • Ein- und Auszahlungen ohne Gebühren (z. B. Banküberweisung, PayPal, SOFORT/Klarna, Kreditkarte)

  • CFDs auf Volatilitätsindizes wie den S&P VIX (Handelszeiten 00:00 Uhr - 23:00 Uhr ) und VSTOXX 
  • Guthabenzinsen auf freie Mittel in Euro (aktuelle Konditionen siehe Website des Anbieters)

  • Handel über eine App für iOS/Android oder die Web‑Plattform

  • XTB führt keine Kapitalertragssteuer ab. Trader erklären diese in Eigenverantwortung.

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Fazit

Trading über ausländische CFD- oder Futures-Broker kann zu einem zeitlichen Liquiditätsvorteil führen, weil häufig kein inländischer Steuerabzug erfolgt. Dieser Vorteil ist aber keine Steuerersparnis, sondern nur eine spätere Steuerzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug werden regelmäßig über die Anlage KAP erklärt.

Ebenso wichtig: Trader sollten sowohl Gewinne als auch Verluste vollständig dokumentieren und erklären. Das gilt auch bei ausländischen Konten. Ein Verschweigen von Trading-Konten oder Ergebnissen ist steuerlich riskant und schon wegen des internationalen Informationsaustauschs keine sinnvolle Strategie.

Besonders relevant bleibt außerdem der Blick auf die Jahre 2021 bis 2024: Die damalige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte war für viele Trader wirtschaftlich problematisch. Für 2025 beschreiben die amtlichen Hinweise die Rechtslage ohne den früheren besonderen Verlustverrechnungskreis; zudem ist die alte Regelung auf offene Fälle nicht mehr anzuwenden.

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Muss ich Gewinne aus CFDs und Futures bei ausländischen Brokern in Deutschland selbst erklären?

Wenn kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist und die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, erfolgt die Erklärung regelmäßig über die Einkommensteuererklärung, insbesondere über die Anlage KAP für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug.

Sollten auch Verluste angegeben werden?

Ja, steuerlich relevante Verluste sollten sauber dokumentiert und im Rahmen der steuerlichen Erklärung berücksichtigt werden. Nur so können sie überhaupt in die steuerliche Würdigung einfließen.

Ist ein ausländisches Brokerkonto für das Finanzamt automatisch unsichtbar?

Nein. Das BZSt beschreibt den Common Reporting Standard als internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen.

Gilt die frühere Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte noch?

Für 2025 hat das BMF ausdrücklich die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte dargestellt. Verluste sind wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.


*75% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.